Der Kindertreffpunkt butze 22 arbeitet auf der Basis Kinderrechtskonvention die von der United Nations (UN), in der sogenannten „Genfer Erklärung“, die am 26.09.1924 in Genf verfasst wurde.

Genfer Erklärung
I Das Kind soll in der Lage sein, sich sowohl in materieller wie in geistiger Hinsicht in natürlicher Weise zu entwickeln.
II Das hungernde Kind soll genährt werden; das kranke Kind soll gepflegt werden; das zurückgebliebene Kind soll ermuntert werden; das verirrte Kind soll auf den guten Weg geführt werden; das verwaiste und verlassene Kind soll aufgenommen und unterstützt werden.
III Dem Kind soll in Zeiten der Not zuerst Hilfe zuteil werden.
IV Das Kind soll in die Lage versetzt werden, seinen Lebensunterhalt zu verdienen und soll gegen jede Ausbeutung geschützt werden.
V Das Kind soll in dem Gedanken erzogen werden, seine besten Kräfte in den Dienst seiner Mitmenschen zu stellen.

Darüber hinaus gilt für uns die Fassung die am 20.11.1989 in New York von der UN verabschiedet wurde und 1992 in Deutschland gesetzlich in Kraft getreten ist, sowie die Ziele der United Nations International Children’s Emergency (UNICEF) für nachhaltige Entwicklung. Mehr zu dem Thema ist auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu finden >